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VERLÄNGERTE GÜLTIGKEIT DER AUSWEISDOKUMENTE UND FÜHRERSCHEINE

Mit Art. 104 des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020 der italienischen Regierung wurde eine Verlängerung der Gültigkeit bereits abgelaufener italienischer Ausweis- und Identitätsdokumente oder solcher, die nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets (17.03.2020) ungültig werden, angeordnet. Die Gültigkeit der Dokumente (Pässe und Personalausweise eingeschlossen) verlängert sich bis zum 31.08.2020 nur zum Zweck der persönlichen Identifizierung. Die abgelaufenen Dokumente sind also nicht für Reisen gültig.

In Anwendung von Art. 103 des vorgenannten Gesetzesdekrets hat das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr außerdem die Gültigkeit der seit 31.01.2020 abgelaufenen italienischen Führerscheine bis zum 31.08.2020 verlängert.

Die Verlängerung der italienischen Dokumente wurde den deutschen Behörden offiziell mitgeteilt. Sollten diese die Gültigkeit solcher Dokumente nicht anerkennen, kann dies unter einer der folgenden E-Mail-Adressen gemeldet werden: passaporti.hannover@esteri.it; ci_conhann@esteri.it