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Verlängerte Gültigkeit der Ausweisdokumente und Führerscheine

Die Gültigkeit abgelaufener italienischer Identitätsdokumente (Reisepässe und Identitätskarten) wurde per Gesetz bis zum 31.12.2020 verlängert. Diese Verlängerung gilt jedoch ausschließlich zum Zwecke der Identifizierung der Inhaber (die abgelaufenden Dokumenten sind somit für den Grenzübertritt nicht gültig).

Darüber hinaus hat das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr in Anwendung von Art. 3 der EU-Verordnung 2020/698 die Gültigkeit von italienischen Führerscheinen, die in der Zeit vom 01.02.2020 bis 31.08.2020 ablaufen, um sieben Monate ab dem auf ihnen angegebenen Ablaufdatum verlängert.

Die Verlängerung der italienischen Dokumente wurde den deutschen Behörden offiziell mitgeteilt. Sollten die Behörden in dem Konsularbezirk des Generalkonsulats (Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig Holstein, Bremen, Mecklenburg Vorpommern) die Gültigkeit solcher Dokumente nicht anerkennen, kann dies unter einer der folgenden E-Mail-Adressen passaporti.hannover@esteri.it / ci_conhannl@esteri.it oder unter der Tel.Nr. +49 (0)511 28379 31 gemeldet werden. Italienische Mitbürger in anderen Konsularbezirken werden gebeten, sich an das jeweils zuständige italienische Konsulat zu wenden.