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GREEN PASS – Erläuterung für Reisende

GREEN PASS – Erläuterung für Reisende

Wir weisen darauf hin, dass in Deutschland geimpfte Personen den Europäischen Grünen Pass (digitaler EU-Impfpass) bei zugelassenen Apotheken, Allgemeinärzten oder in Deutschland tätigen Impfstellen erhalten können. Da es sich um eine europäische Zertifizierung handelt, wird der in Deutschland ausgestellte Grüne Pass auch in Italien anerkannt und ist dort gültig, ohne dass eine „Validierung“ durch die Konsulate erforderlich ist. (Der in Italien ausgestellte Grüne Pass ist auch in Deutschland gültig.) Wer in Deutschland geimpft wurde und diese Bescheinigung noch nicht haben sollte, wird daher gebeten, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in der eigenen Wohngemeinde zu wenden.

Dieses Generalkonsulat ist daher NICHT für die Ausstellung oder Erneuerung des so genannten „Grünen Passes“ zuständig, einer Bescheinigung, die den Impfschutz bestätigt und die ab dem 6. August für bestimmte Aktivitäten in Italien erforderlich ist (z. B. für den Besuch von Restaurants im Innenbereich, Bars, Kinosälen usw.).

Es wird zudem daran erinnert, dass diejenigen, die ohne Impfung nach Italien einreisen, sich nicht alle 48 Stunden einem Test unterziehen müssen: Sie benötigen den Test für die Einreise und ab dem 6. August für den Besuch von Restaurants im Innenbereich und für andere Aktivitäten in geschlossenen Räumen; wenn Sie sich im Freien aufhalten, brauchen Sie nach dem Test für die Einreise nach Italien keine weiteren Tests zu machen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Test bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland erneut ablegen müssen.