Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER DER ITALIENISCHEN FÜHRERSCHEINE

Das Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität hat die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der italienischen Führerscheine wie folgt vorgesehen:

1) für Fahrten im gesamten Gebiet der EU und des EWR, außer Italien, mit in Italien ausgestellten Führerscheinen

e

2) für den Verkehr auf dem gesamten italienischen Gebiet mit Führerscheinen, die von einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, sofern der ausstellende Staat nichts Anderes angibt

wird die Gültigkeit der Führerscheine wie folgt festgelegt

– für Führerscheine, deren ursprüngliches Ablaufdatum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. Mai 2020 liegt, wird das Ablaufdatum um 13 Monate ab dem ursprünglichen Ablaufdatum verlängert; (*)

– für Führerscheine, deren ursprüngliches Ablaufdatum zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. August 2020 liegt, wird das Ablaufdatum bis zum 1. Juli 2021 verlängert; (*)

– bei Führerscheine, deren ursprüngliches Ablaufdatum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 liegt, wird das Ablaufdatum um 10 Monate ab dem Datum des ursprünglichen Ablaufs verlängert. (**)

(*) Die siebenmonatige Verlängerung ab dem ursprünglichen Ablaufdatum gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 und anschließend die weiteren sechs Monate gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 gelten, jedoch nicht über den 1. Juli 2021 hinaus;

(**) gilt die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 vorgesehene Verlängerung um 10 Monate;

(3) Für den Verkehr im nationalen Gebiet wird die Gültigkeitsdauer der in Italien ausgestellten Führerscheine, die zum Fahren berechtigen, wie folgt verlängert

– für Führerscheine, die ursprünglich zwischen dem 31. Januar 2020 und dem 31. März 2022 abliefen, wird das Ablaufdatum bis zum 29. Juni 2022 verlängert.

Es wird daran erinnert, dass die oben genannten Erweiterungen nicht für den Führerschein als Ausweisdokument gelten.

1. Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität

2. Tabellarische Übersicht zur Gültigkeit der Führerscheine