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SPID – Öffentliches digitales Identitätssystem – Erweiterung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023

SPID – Öffentliches digitales Identitätssystem – Erweiterung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023

Die Nutzer werden darüber informiert, dass Artikel 13, Absatz 1 des sogenannten „Decreto Milleproroghe“ (Gesetzesdekret Nr. 198 vom 29. Dezember 2022) die Frist bis zum 31. Dezember 2022 in Bezug auf die Unmöglichkeit der Ausstellung oder Erneuerung von Berechtigungsnachweisen für die Identifizierung und den Zugang der Bürger zu ihren Online-Diensten, mit Ausnahme von SPID, CIE und CNS, um weitere 12 Monate bis zum 31. Dezember 2023 verlängert hat.

Diejenigen, die im Besitz von Berechtigungsnachweisen sind, die vor dem 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, können diese stattdessen bis zum 31. März 2024 für den Zugang zu Online-Diensten (z. B. FAST-IT) verwenden.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Bürger daher weiterhin online auf konsularische Dienstleistungen zugreifen, ohne SPID oder den elektronischen Personalausweis zu verwenden.

Das Portal für konsularische Fast-It-Dienste kann daher weiterhin zur Übermittlung von AIRE-Anträgen und zur Nutzung anderer Funktionen auch mit herkömmlichen Berechtigungsnachweisen genutzt werden.

Nutzer, die über SPID-Zugangsdaten zugreifen, haben bereits den Vorteil, dass sie dem Konsulatsangestellten keinen zusätzlichen Ausweis vorlegen müssen.