VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS VOM 22. FEBRUAR ÜBER DIE REISE INS UND AUS DEM AUSLAND
Mit der am 22.02.2022 von Minister Speranza unterzeichneten Verordnung wurden die Vorschriften für Reisen ins und aus dem Ausland mit Wirkung vom 1. März bis zum 31. März (Ende des Ausnahmezustands) geändert.
Die Länderlisten werden abgeschafft und die Regeln für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet werden zwischen den EU/Schengen-Ländern und dem Rest der Welt vereinheitlicht. Die Einreise nach Italien wird daher auf Vorlage gestattet:
– digitales Passenger Locator Form (PLF) in digitaler oder Papierform;
– grüne Covid-19-Bescheinigung (Impfbescheinigung, Genesungsbescheinigung oder negativer Molekular- oder Antigentest).
Wird eine der oben genannten Bescheinigungen nicht vorgelegt, wird eine Quarantänemaßnahme für einen Zeitraum von 5 Tagen verhängt, mit der Verpflichtung, sich nach Ablauf dieses Zeitraums einem Molekular- oder Antigentest zu unterziehen.
Für bestimmte im Artikel 2 der Verordnung genannte Kategorien gelten weiterhin Ausnahmen.
Für Reisen von und nach San Marino und dem Vatikan gibt es keine Einschränkungen.