Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

HINWEIS: Erklärung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Gesetz

AVVISO-Dichiarazioni-di-acquisto-cittadinanza-per-beneficio-di-legge

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2026 einige Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt wurden.

Ab dem 1. Januar 2026 können Anträge und entsprechende Erklärungen der Eltern – von denen mindestens ein Elternteil italienischer Staatsangehöriger durch Geburt ist – gemäß Artikel 4, Absatz 1-bis, Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 91/1992 innerhalb von drei Jahren (und nicht mehr innerhalb eines Jahres) nach der Geburt des Kindes oder ab dem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem die Abstammung, auch durch Adoption, von dem italienischen Staatsangehörigen festgestellt wurde.

Die oben genannten Erklärungen, zu denen die entsprechenden Anträge ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, sind außerdem von der Zahlung der Gebühr in Höhe von 250 Euro befreit.