Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Ich möchte nach Italien zurückkehren – wie lasse ich mich aus dem AIRE streichen?

Ich möchte nach Italien zurückkehren – wie lasse ich mich aus dem AIRE streichen?

 

Wenn ein im AIRE einer italienischen Gemeinde eingetragener Staatsbürger nach Italien zurückkehrt, muss er dies unverzüglich der Gemeinde seines neuen Wohnsitzes mitteilen.

Die Gemeinde streicht den Namen des Staatsbürgers aus dem AIRE und trägt ihn gleichzeitig in das APR (Melderegister der ansässigen Bevölkerung) ein. Die italienische Gemeinde selbst benachrichtigt das zuständige Konsulat zur Aktualisierung der konsularischen Register und, falls abweichend, die italienische Gemeinde, bei der die AIRE-Eintragung erfolgte.

 

Im Falle einer Rückkehr ist es daher nicht erforderlich, irgendwelche Formalitäten beim zuständigen Konsulat zu erledigen.