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Zuständigkeitsgebiet des Generalkonsulats in Hannover

Das italienische Generalkonsulat in Hannover ist für folgende Länder zuständig:

Niedersachsen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern

Im Folgenden werden Honorarkonsulate, die konsularische Funktionen im Rahmen der in Ernennungsbeschlüssen erteilten Vollmachten ausüben und Konsularbeauftragte , die lediglich Aushilfsfunktionen haben,  mit entsprechenden örtlichen Zuständigkeiten aufgelistet:

CONSOLATO ONORARIO DI AMBURGO (Land Hamburg)

CONSOLATO ONORARIO DI BREMA (Land Bremen)

CONSOLATO ONORARIO DI KIEL (Land Schleswig Holstein)

KONSULARBEAUFTRAGTE