Das italienische Generalkonsulat in Hannover ist für folgende Länder zuständig:
Niedersachsen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Im Folgenden werden Honorarkonsulate, die konsularische Funktionen im Rahmen der in Ernennungsbeschlüssen erteilten Vollmachten ausüben und Konsularbeauftragte , die lediglich Aushilfsfunktionen haben, mit entsprechenden örtlichen Zuständigkeiten aufgelistet:
CONSOLATO ONORARIO DI AMBURGO (Land Hamburg)
CONSOLATO ONORARIO DI BREMA (Land Bremen)
CONSOLATO ONORARIO DI KIEL (Land Schleswig Holstein)