ZUSCHÜSSE FÜR ITALIENISCHE ZEITSCHRIFTEN, DIE IM AUSLAND VERÖFFENTLICHT UND VERTRIEBEN WERDEN – FRIST 31.03.2023
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Beiträge für italienische Zeitschriften, die im Ausland veröffentlicht und vertrieben werden, für das Jahr 2022 bis zum 31. März 2023 bei dem für den Sitz des Verlags zuständigen italienischen Konsulat einzureichen sind, und zwar nach den Verfahren und Kriterien, die in den Vorschriften für Beiträge zur italienischen Presse im Ausland festgelegt sind.
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