{"id":6247,"date":"2026-01-09T10:43:21","date_gmt":"2026-01-09T08:43:21","guid":{"rendered":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/?page_id=6247"},"modified":"2026-01-09T10:46:25","modified_gmt":"2026-01-09T08:46:25","slug":"geburtsurkunden-und-neue-regelungen-in-sachen-staatsangehoerigkeit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/geburtsurkunden-und-neue-regelungen-in-sachen-staatsangehoerigkeit\/","title":{"rendered":"Geburtsurkunden und neue Regelungen in Sachen Staatsangeh\u00f6rigkeit"},"content":{"rendered":"<p>Nach Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 36\/2025 in ein Gesetz wird die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft <strong>nicht mehr automatisch <\/strong>an im Ausland geborene Minderj\u00e4hrige <strong>\u00fcbertragen<\/strong>. Eine solche \u00dcbertragung erfolgt nur noch, wenn eine der folgenden Bedingungen erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p>Ein <strong><u>im Ausland geborenes<\/u> <\/strong>Kind mit italienischen Eltern bzw. einem italienischen Elternteil <strong>ist italienischer Staatsangeh\u00f6riger, wenn<\/strong>:<\/p>\n<h2>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 es keine andere Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt, also <u>ausschlie\u00dflich italienischer<\/u> Staatsangeh\u00f6riger ist.<\/h2>\n<p>In diesem Fall m\u00fcssen die Eltern zusammen mit den auf S. 4 angegebenen Unterlagen einen <strong>Antrag auf \u00dcberschreibung der Geburtsurkunde<\/strong> stellen. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen beizuf\u00fcgen, <strong><u>aus denen hervorgeht, dass das Kind keine<\/u> <u>andere Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt, die beispielsweise ein oder beide Elternteile besitzen<\/u><\/strong> (z. B. deutscher Vater und italienische Mutter).<\/p>\n<p>Ein Kind gilt als im Besitz einer anderen Staatsangeh\u00f6rigkeit, wenn es diese <em>iure sanguinis <\/em>von einem Elternteil erwirbt oder <em>iure soli<\/em>, weil es nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufenthalt eines oder beider Elternteile in Deutschland geboren wurde. Ebenso gilt dies, wenn es die Staatsangeh\u00f6rigkeit durch eine einfache Erkl\u00e4rung ohne M\u00f6glichkeit der Ablehnung durch die zust\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde erwirbt (z. B. durch die \u201eStaatsangeh\u00f6rigkeit durch Option\u201d f\u00fcr im Ausland geborene Kinder).<\/p>\n<p><u>Jeder Elternteil<\/u> muss dem Antrag auf \u00dcberschreibung daher eine von den deutschen Beh\u00f6rden ausgestellte <strong>Meldebescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 18 BMG<\/strong> beif\u00fcgen (beachten Sie bitte das Muster auf S. 5, wo s\u00e4mtliche Pflichtangaben angegeben sind, welche die Bescheinigung enthalten muss). Auf dieser m\u00fcssen neben dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsort und dem Geburtsdatum der betreffenden Person auch die Staatsangeh\u00f6rigkeit(en) und das Datum der Auswanderung nach Deutschland ausdr\u00fccklich angegeben sein. <u>Diese Bescheinigung ist auch f\u00fcr Neugeborene erforderlich<\/u>.<\/p>\n<p><u>Eigenerkl\u00e4rungen \u00fcber den Nichtbesitz einer anderen Staatsangeh\u00f6rigkeit k\u00f6nnen leider nicht als g\u00fcltig<\/u> <u>betrachtet werden<\/u>.<\/p>\n<h2>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ein Elternteil (auch Adoptivelternteil) oder ein Gro\u00dfelternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ausschlie\u00dflich die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt oder zum Zeitpunkt seines Todes besa\u00df.<\/h2>\n<p>Auch in diesem Fall m\u00fcssen <strong>zusammen mit den auf S. 4 angegebenen Unterlagen<\/strong> entsprechende <u>Unterlagen<\/u> beigef\u00fcgt werden (<strong>Erweiterte Melderegisterauskunft gem\u00e4\u00df \u00a7 18 BMG; <\/strong>beachten Sie bitte das Muster auf S. 5, wo s\u00e4mtliche Pflichtangaben angegeben sind, welche die Bescheinigung enthalten muss), <u>aus denen hervorgeht,<\/u> <u>dass mindestens ein Elternteil (auch Adoptivelternteil) oder ein Gro\u00dfelternteil zum Zeitpunkt der<\/u> <u>Geburt des Kindes ausschlie\u00dflich die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt bzw. zum<\/u> <u>Todeszeitpunkt besa\u00df<\/u>.<\/p>\n<p>Wenn ein Gro\u00dfelternteil nicht in Deutschland, sondern in Italien oder einem anderen Land wohnhaft ist bzw. war, muss bei der zust\u00e4ndigen italienischen Gemeinde eine historische Wohnsitzbescheinigung (<strong>certificato storico di residenza<\/strong>) beantragt werden.<\/p>\n<p>Die Eltern des Kindes m\u00fcssen au\u00dferdem eine <strong>Geburtsurkunde mit Angabe der Vaterschaft und Mutterschaft<\/strong> vorlegen, die bei der Geburtsgemeinde zu beantragen ist, und zwar im Original.<\/p>\n<h2>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der italienische Elternteil vor der Geburt des Kindes mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Italien wohnhaft war.<\/h2>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der italienische Elternteil, der die Staatsangeh\u00f6rigkeit durch Eheschlie\u00dfung oder Wohnsitz erworben hat, muss nachweisen, dass er <u>nach dem Erwerb der italienischen Staatsangeh\u00f6rigkeit und<\/u> <u>vor der Geburt des Kindes<\/u> mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Italien wohnhaft war. Der Wohnsitz des italienischen Staatsangeh\u00f6rigen in Italien vor dem Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft sowie der Wohnsitz des ausl\u00e4ndischen Elternteils in Italien sind nicht relevant.<\/p>\n<p><u>In diesem Fall m\u00fcssen der Meldebescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 18 BMG (<\/u>beachten Sie bitte das Muster auf S. 5, wo s\u00e4mtliche Pflichtangaben angegeben sind, welche die Bescheinigung enthalten muss) <u>auch die italienische <strong>Staatsangeh\u00f6rigkeitsbescheinigung <\/strong>sowie die <strong>historische Wohnsitzbescheinigung<\/strong><\/u><strong> (certificato storico di residenza) <\/strong>des eingeb\u00fcrgerten italienischen Elternteils <u>beigef\u00fcgt werden<\/u>. Diese ist bei der italienischen Gemeinde bzw. den italienischen Gemeinden zu beantragen, in der bzw. denen der eingeb\u00fcrgerte italienische Elternteil nach dem Erwerb der italienischen Staatsangeh\u00f6rigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt hat.<\/p>\n<p><strong>NB: Der Antrag muss vollst\u00e4ndig, richtig ausgef\u00fcllt und <u>im papierenen Original<\/u> vorgelegt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Der Antrag kann pers\u00f6nlich vorgelegt oder per Post direkt an das Italienische Generalkonsulat in Hannover unter folgender Adresse geschickt werden: Italienisches Generalkonsulat \u2013 Standesamt Freundallee 27 \u2013 30173 Hannover.<\/p>\n<p>Man kann sich auch pers\u00f6nlich an die Honorarkonsulate in Bremen und\/oder Hamburg wenden.<\/p>\n<p>Es wird empfohlen, <strong>den Antrag<\/strong> auf \u00dcberschreibung der Geburtsurkunde des Kindes <strong>nur dann zu stellen, wenn die erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung stehen<\/strong>, die zur \u00dcberpr\u00fcfung der \u00dcbertragbarkeit der italienischen Staatsangeh\u00f6rigkeit notwendig sind. Bei unvollst\u00e4ndigen Antr\u00e4gen ist es diesem Generalkonsulat nicht m\u00f6glich, die Urkunde zur \u00dcberschreibung an die italienische Gemeinde zu senden.<\/p>\n<p><strong>Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird der\/die Antragsteller\/in per E-Mail benachrichtigt. Der\/die Antragsteller\/in erh\u00e4lt gegebenenfalls von der zust\u00e4ndigen italienischen Gemeinde eine Best\u00e4tigung \u00fcber die erfolgte \u00dcberschreibung der Geburtsurkunde.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>NEUE F\u00c4LLE DES ERWERBS DER STAATSANGEH\u00d6RIGKEIT IM AUSLAND (MINDERJ\u00c4HRIGE KINDER VON STAATSANGEH\u00d6RIGEN, WELCHE DIE STAATSB\u00dcRGERSCHAFT NICHT AUTOMATISCH \u00dcBERTRAGEN)<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>In F\u00e4llen, in denen die Eltern die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht automatisch an ihre Kinder \u00fcbertragen (z. B. Staatsangeh\u00f6rige, welche die Staatsangeh\u00f6rigkeit <em>iure sanguinis <\/em>von einem italienischen Urgro\u00dfelternteil erworben haben), kommt der <strong>Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit durch gesetzlichen Anspruch <\/strong>in Betracht.<\/p>\n<p>In diesem Fall m\u00fcssen beide Elternteile <strong><u>innerhalb von 3 Jahren nach der Geburt des Kindes<\/u> <\/strong>eine <u>Willenserkl\u00e4rung zum Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft<\/u> einreichen, <strong><u>sofern das Kind nach dem 24. <\/u><\/strong><strong><u>Mai 2025 geboren wurde<\/u><\/strong>.<\/p>\n<p><strong><u>F\u00fcr Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (24. Mai 2025) minderj\u00e4hrig<\/u><\/strong><strong> <u>waren<\/u><\/strong><u>, muss die Willenserkl\u00e4rung zum Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft von beiden Elternteilen bis<\/u> <u>sp\u00e4testens <strong>31. Mai 2026 <\/strong>eingereicht werden.<\/u><\/p>\n<p>Die Willenserkl\u00e4rung zum Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft muss von beiden Elternteilen pers\u00f6nlich in Anwesenheit eines f\u00fcr Personenstandswesen zust\u00e4ndigen Konsularbeamten unterzeichnet werden. Der Erkl\u00e4rung sind folgende Unterlagen beizuf\u00fcgen:<\/p>\n<ol>\n<li>Geburtsurkunde des Kindes (internationale Geburtsurkunde im Original)<\/li>\n<li>Bescheinigung \u00fcber die ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit des Kindes<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndige Geburtsurkunde des Vaters oder der Mutter, die Staatsangeh\u00f6rige durch Geburt sind, ausgestellt von der italienischen Gemeinde (oder eine Bescheinigung \u00fcber die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit des Vaters oder der Mutter)<\/li>\n<li><strong>Meldebescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Bundesmeldegesetz (BMG<\/strong>; beachten Sie bitte das Muster auf S. 5, wo s\u00e4mtliche Pflichtangaben angegeben sind, welche die Bescheinigung enthalten muss) f\u00fcr jeden Elternteil und f\u00fcr das Neugeborene. Diese wird von der deutschen Wohnsitzgemeinde ausgestellt und muss die Staatsangeh\u00f6rigkeiten sowie das Datum der Zuwanderung nach Deutschland<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Generalkonsulat beh\u00e4lt sich das Recht vor, weitere Unterlagen anzufordern, wenn sie dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/p>\n<h2>Bitte beachten Sie, dass das Kind in diesem Fall die Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht mit der Geburt, sondern erst am Tag nach der Erkl\u00e4rung der Eltern erwirbt.<\/h2>\n<p><u>Bitte beachten Sie Folgendes: Wenn sich die Eltern des minderj\u00e4hrigen Kindes gegen die Abgabe<\/u> <u>der oben genannten Erkl\u00e4rung entscheiden, wird das minderj\u00e4hrige Kind als Inhaber einer anderen<\/u> <u>Staatsangeh\u00f6rigkeit betrachtet und hat somit keinen Anspruch auf die Weitergabe der italienischen<\/u> <u>Staatsangeh\u00f6rigkeit nach diesem Kriterium.<\/u><\/p>\n<p><strong>Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen \u00c4nderungen im Bereich der Staatsangeh\u00f6rigkeit die Weitergabe der italienischen Staatsangeh\u00f6rigkeit ausschlie\u00dfen, wenn das im Ausland geborene minderj\u00e4hrige Kind mit italienischem Elternteil nicht unter eine der oben genannten Kategorien f\u00e4llt.<\/strong><\/p>\n<h1>ERFORDERLICHE UNTERLAGEN F\u00dcR DIE \u00dcBERSCHREIBUNG IN ITALIEN EINES IN DEUTSCHLAND GEBORENEN KINDES<\/h1>\n<ul>\n<li><strong>\u00a0<\/strong>vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes und von beiden Elternteilen des Kindes unterzeichnetes Antragsformular<\/li>\n<li>Fotokopie der Ausweisdokumente der Eltern<\/li>\n<li>Begr\u00fcndung f\u00fcr den Nachbeurkundungsantrag je nach Fall (siehe obenstehende F\u00e4lle)<\/li>\n<li>Original der Geburtsurkunde des Kindes im mehrsprachigen internationalen Format<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00fcr au\u00dferehelich geborene Kinder<\/strong> zus\u00e4tzlich zu den oben genannten Unterlagen:<\/p>\n<ul>\n<li>Mutterschaftsanerkennung <strong>im Original <\/strong>oder beglaubigte Kopie mit beigef\u00fcgter<strong> \u00dcbersetzung ins Italienische<\/strong><\/li>\n<li>Vaterschaftsanerkennung <strong>im Original <\/strong>oder beglaubigte Kopie mit beigef\u00fcgter <strong>\u00dcbersetzung ins Italienische<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Liste <strong>beeidigter \u00dcbersetzer\/innen<\/strong> ist auf dieser Webseite verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zust\u00e4ndige Stelle<\/p>\n<ul>\n<li>per E-Mail: <a href=\"mailto:statocivile.hannover@esteri.it\"><strong>hannover@esteri.it<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Meldebescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a718 BMG_Erforderliche Angaben<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Familienname<\/strong>:<\/li>\n<li><strong> Fr\u00fchere Namen<\/strong>:<\/li>\n<li><strong> Vornamen unter Kennzeichnung des gebr\u00e4uchlichen Vornamens<\/strong>:<\/li>\n<li><strong> &#8212;<\/strong><\/li>\n<li><strong> &#8212;<\/strong><\/li>\n<li><strong> Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat<\/strong>:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Geburtsdatum<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Geburtsort<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Staat bei Geburt im Ausland<\/strong>:<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Geschlecht<\/strong>:<\/li>\n<li><strong> &#8212;<\/strong><\/li>\n<li><strong> &#8212;<\/strong><\/li>\n<li><strong> Derzeitige Staatsangeh\u00f6rigkeiten<\/strong>:<\/li>\n<li><strong> &#8212;<\/strong><\/li>\n<li><strong> Derzeitige Anschriften, fr\u00fchere Anschriften im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Meldebeh\u00f6rde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen au\u00dferhalb des Zust\u00e4ndigkeitsbereichs der Meldebeh\u00f6rde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat<\/strong>:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Derzeitige Anschrift<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Fr\u00fchere Anschriften<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Letzte Wohnung\/Hauptwohnung<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Letzte Nebenwohnungen<\/strong>:<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland<\/strong>:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Einzugsdatum<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Auszugsdatum<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland<\/strong>:<\/li>\n<li><strong>Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland<\/strong>:<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Nach Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 36\/2025 in ein Gesetz wird die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft nicht mehr automatisch an im Ausland geborene Minderj\u00e4hrige \u00fcbertragen. Eine solche \u00dcbertragung erfolgt nur noch, wenn eine der folgenden Bedingungen erf\u00fcllt ist. Ein im Ausland geborenes Kind mit italienischen Eltern bzw. einem italienischen Elternteil ist italienischer Staatsangeh\u00f6riger, wenn: \u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 es keine andere [&hellip;]","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":203,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-6247","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6247","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6247"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6247\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6250,"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6247\/revisions\/6250"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/203"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/conshannover.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6247"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}