Das italienische Generalkonsulat in Hannover ist für folgende Länder zuständig:
Niedersachsen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Im Folgenden werden Honorarkonsulate, die konsularische Funktionen im Rahmen der in Ernennungsbeschlüssen erteilten Vollmachten ausüben und Konsularbeauftragte, die lediglich Aushilfsfunktionen haben, mit entsprechenden örtlichen Zuständigkeiten aufgelistet:
- ITALIENISCHES HONORARKONSULAT IN HAMBURG (Land Hamburg)
- ITALIENISCHES HONORARKONSULAT IN BREMEN (Land Bremen)
- ITALIENISCHES HONORARKONSULAT IN KIEL (Land Schleswig Holstein)
- KONSULARBEAUFTRAGTE