ALLGEMEINER RAT DER ITALIENER IM AUSLAND – WAHLEN 2022 – LANDESVERSAMMLUNG DEUTSCHLAND
Am 9. April 2022 findet die Länderversammlung statt, um die territorialen Mitglieder für die Neubesetzung des Allgemeinen Rates der Italiener im Ausland zu wählen.
Der C.G.I.E. ist das Vertretungsorgan der italienischen Gemeinschaften im Ausland bei allen Gremien, die Politiken umsetzen, die die italienischen Gemeinschaften im Ausland betreffen.
Im Einklang mit den in den Artikeln 3 und 35 der Verfassung verankerten Grundsätzen hat der C.G.I.E. das Ziel, die Entwicklung der Lebensbedingungen der italienischen Gemeinschaften im Ausland und ihrer einzelnen Mitglieder zu fördern und zu erleichtern, die Verbindung dieser Gemeinschaften mit dem politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben Italiens zu stärken, den wirksamsten Schutz der Rechte der Italiener im Ausland zu gewährleisten und die Erhaltung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität zu erleichtern, sowie die Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelandes und die Teilnahme am Leben der lokalen Gemeinschaften; hinzu kommt die Erleichterung der Beteiligung der in den Entwicklungsländern ansässigen italienischen Gemeinschaften an den Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Handelsinitiativen mit der ITA (Italienische Handelsagentur), den Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern und anderen Formen italienischer Unternehmensverbände als Hauptpartner.
Alle italienischen Staatsbürger, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland ansässig sind und nicht bereits Mitglied der Landesversammlung sind (gewählte und kooptierte Com.It.Es.-Mitglieder und die im Konsularregister eingetragenen Vertreter der italienischen Verbände im Ausland), können sich bewerben, indem sie das Antragsformular (herunterladbar über den untenstehenden Link) mindestens 10 Tage vor dem Termin der Landesversammlung an ihre zuständige konsularische Vertretung senden.
Auch Personen, die nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, können kandidieren, sofern sie Kinder oder Nachkommen italienischer Staatsbürger sind und seit mindestens drei Jahren im Land leben. Sie können in einem Verhältnis gewählt werden, das die Hälfte der von dem jeweiligen Land benannten Mitglieder nicht überschreitet.
Kandidaten, die nicht gleichzeitig Mitglieder der Landesversammlung sind, können an den Beratungen der Landesversammlung ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten teilnehmen.
Für weitere Informationen zu den Bewerbungen wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: segreteria.hannover@esteri.it
– Nominierungsformulare: Modell A; Modell B
– Anleitung zur Einreichung von Nominierungen
– Modell C (Rücktritt der Präsidenten der Com.It.Es.)