Wahlberechtigte, die den Umschlag mit den Briefwahlunterlagen für die aufhebenden Volksabstimmungen am 8. und 9. Juni 2025 noch nicht an ihrer Wohnsitzadresse erhalten haben, können AB SONNTAG, 25. MAI 2025 beim Italienischen Generalkonsulat in Hannover ein DUPLIKAT anfordern.
Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann persönlich in der Konsularabteilung gestellt werden oder per Post, per E-Mail an hannover.elettorale@esteri.it oder per zertifizierter E-Mail an con.hannover@cert.esteri.it geschickt werden. Dem Antrag, der mit der hier verfügbaren Mustervorlage erstellt werden kann, muss ein gültiges Ausweisdokument beigefügt werden.
Wahlberechtigte, die ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen, müssen erklären, dass sie sich der strafrechtlichen Verantwortung im Falle einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 459/2001 bewusst sind. Dieser besagt Folgendes: „Derjenige, der im Falle der Wahlen der Kammern und der Volksabstimmungen seine Stimme sowohl per Brief als auch am Wahlbezirk des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Italien abgibt, bzw. seine Stimme mehrmals per Briefwahl abgibt, wird mit Haft von ein bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 52 bis 258 Euro bestraft“.
Nach entsprechender Prüfung übermittelt das Italienische Generalkonsulat in Hannover den Antragstellern die für die Ausstellung des Duplikats erforderlichen Informationen. Das Duplikat kann an die Wohnsitzadresse des antragstellenden Wahlberechtigten geschickt werden (sofern genügend Zeit für den Erhalt des Umschlags bleibt) oder persönlich während der Öffnungszeiten des Konsulats ausgehändigt werden. Diese sind:
Montag | 15:00 – 17:00 | |
Dienstag | 9:00 – 12:00 | |
Mittwoch | 9:00 – 12:00 | |
Donnerstag | 9:00 – 12:00 | |
Freitag | 9:00 – 12:00 |
Ausschließlich für die Ausgabe von Duplikaten der Wahlunterlagen öffnet das Italienische Generalkonsulat in Hannover auch zu folgenden außerordentlichen Zeiten:
Samstag, 31.05.2025, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
01.06.2025, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
02.06.2025, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, telefonisch unter folgender Nummer: 0177 1834146
Bitte beachten Sie, dass die vorfrankierten Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln bis spätestens Donnerstag, dem 5. Juni 2025, 16.00 Uhr bei dem Italienischen Generalkonsulat in Hannover eintreffen müssen.