PREISE UND BEITRÄGE FÜR DIE ÜBERSETZUNG LITERARISCHER UND WISSENSCHAFTLICHER WERKE (AUCH DIGITAL) UND FÜR DIE PRODUKTION, SYNCHRONISIERUNG ODER UNTERTITELUNG VON KURZFILMEN, SPIELFILMEN UND FERNSEHSERIEN IN FREMDSPRACHEN – FRIST: 5. MAI 2023
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit fördert die Verbreitung italienischer Verlags- und Filmwerke im Ausland durch die Bereitstellung von Förderungen für Übersetzungen und Synchronisationen/Untertitelungen, die ein strategisches Instrument zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Ausland darstellen.
Verleger, Übersetzer, Produktions-/Vertriebs-/Dublierungs-/Untertitelungsunternehmen, Kultureinrichtungen sowie Literaturagenten und -agenturen können zwei Arten von Fördermitteln beantragen:
Zuschuss
– Förderung für die Übersetzung eines italienischen Werks im Ausland, das noch nicht veröffentlicht wurde
– Förderung für die Produktion, Synchronisierung und Untertitelung von Kurzfilmen, Spielfilmen und Fernsehserien;
Preis für ein bereits ins Ausland übersetztes italienisches Werk.
Die Bewerbungen müssen beim Italienischen Kulturinstitut in Hamburg (Hansastr. 6 · 20149 Hamburg, iicamburgo@esteri.it ) gemäß den in der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen dargelegten Modalitäten eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist für die Ausgabe 2023 endet am 5. Mai 2023.
Bewerbungen für Werke, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung bereits veröffentlicht, ausgestrahlt, übersetzt oder synchronisiert wurden, sowie für Werke, deren Veröffentlichung vor dem 1. August 2023 geplant ist, werden nicht berücksichtigt.
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