Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit unterstützt und fördert Aufenthalte von italienischen und ausländischen Forschern, Dozenten, Experten und Kulturschaffenden im Ausland und in Italien.
Hauptziel der Finanzierung ist die Förderung von Kooperationen und gemeinsamen Forschungsprogrammen.
Es richtet sich an:
Forscher, Dozenten, Experten und Kulturschaffende:
- Italiener und Ausländer, die seit mindestens zwei Jahren in Italien ansässig sind und zu Studien- oder Forschungszwecken an ausländische Universitäten oder Kultureinrichtungen eingeladen werden
- Ausländer und Italiener mit Wohnsitz im Ausland, die zu Studien- oder Forschungszwecken an italienische Universitäten oder Kultureinrichtungen eingeladen werden;
Wie bewirbt man sich um das Stipendium?
Italienische und ausländische Interessenten können ihren Antrag per E-Mail unter Verwendung des >>>beigefügten Formulars an das für ihre Region zuständige Italienische Kulturinstitut senden. Dem Antrag sind die im Anhang aufgeführten erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Stipendien werden nach einer Bewertung durch die Auslandsvertretungen und den zuständigen Zentralstellen auf Grundlage der folgenden Kriterien vergeben:
– Lebenslauf des Bewerbers;
– mögliche mittel- und langfristige Auswirkungen des Aufenthalts im Hinblick auf die Entwicklung von kulturellen oder wissenschaftlichen Projekten und Partnerschaften zwischen italienischen und ausländischen Einrichtungen;
– Prestige der beteiligten Kultureinrichtungen;
– Rotationsprinzip zwischen den Stipendiaten;
– Übereinstimmung des Aufenthaltes mit den von der Direzione Generale per la Diplomazia Pubblica e Culturale festgelegten geografischen und thematischen Prioritäten;
– – Vorhandensein eines kulturellen Kooperationsprogramms zwischen Italien und dem Wohnsitzland des Antragstellers (im Falle eines ausländischen Begünstigten) oder dem Zielland des Antragstellers (im Falle eines italienischen Begünstigten).
Informationen und Fristen
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, wobei die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt werden. Die Antragsformulare finden Sie >>>hier. Die Aufenthalte müssen bis spätestens 15. November 2025 abgeschlossen sein, dem Termin, bis zu dem die Antragsteller ihre Unterlagen einreichen können.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Abschluss des Aufenthaltes und nach Zusendung der erforderlichen Unterlagen.
Für Informationen: iicamburgo@esteri.it