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Hilfe für Bürger im Ausland

Die Sozialabteilung bietet außerdem folgende Dienstleistungen an:

Regionale oder kommunale Fördermaßnahmen

Im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen, die im A.I.R.E.-Register
eingetragen sind, werden auf Antrag bestimmte Fördermaßnahmen der
italienischen Regionen oder Gemeinden gewährt:

Die Ermäßigung der kommunalen Müllabfuhrgebühren ist beim Bürgermeister der
Gemeinde, bei der sie im A.I.R.E eingetragen sind, mit einem im EAS-Büro
erhältlichen Formular zu beantragen. Dem Antrag sind beizulegen:
Bescheinigung über den Wohnort im Ausland, die das EAS-Büro nach Vorlage
der deutschen Aufenthaltsbescheinigung ausstellt;
eidesstattliche Erklärung.
Die Ermäßigung des Basistarifs für Stromversorgung ist beim italienischen
Stromversorger (z.B. ENEL) zusammen mit der Auslandsaufenthaltsbescheingung
und einer eidesstattlichen Erklärung zu beantragen.

Ermäßigte Hypothekentarife für Hausbau oder -renovierung können bei der Heimatregion beantragt werden. Der Antrag, dem eine Auslandsaufenthaltsbescheinigung beizufügen ist, muß zur Kenntnisnahme auch an das betreffende Bankinstitut übersandt werden.

Strafgefangene

Das EAS-Büro erteilt allgemeine rechtliche Informationen (beispielsweise über die für den Antrag auf Verbüßung der Strafe in einer italienischen Strafvollzugsanstalt
notwendigen Voraussetzungen);
gibt Anschriften von Anwaltskanzleien, bei denen italienischsprachige Rechtsanwälte tätig sind ;
bemüht sich um Verbesserung der Haftbedingungen von italienischen
Gefangenen, die auch durch regelmäßige Besuche überprüft werden.

Aufenthaltsrecht / Ausweisungen

Das EAS-Büro gibt Auskünfte und Ratschläge bei Problemen mit der
Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und im Falle einer
drohenden Abschiebung aus Deutschland. Es wird gegebenenfalls bei den zuständigen deutschen Behörden tätig. Nach Vorlage der deutschen Aufenthaltsbescheinigung stellt das EAS-Büro die Auslandsaufenthaltsbescheinigung aus (beispielsweise für die Zuweisung von Sozialwohnungen, die Ermäßigung der kommunalen Müllabfuhrgebühren oder der Stromversorgungstarife in Italien).

Familienangelegenheiten

Das EAS-Büro wird in sozialen Fragen bei deutschen oder italienischen Behörden
tätig und gibt allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit Ehetrennungen,
-scheidungen und Unterhaltsfragen. Es betreut Minderjährige in besonders
schwierigen Situationen.

Bei der Suche nach vermißten Personen kann das EAS-Büro bei deutschen Behörden
tätig werden. Zur Nachforschung nach einem in Deutschland ansässigen
Verwandten muß der Familienangehörige beim EAS-Büro unter Vorlage des eigenen
Personalausweises einen begründeten Antrag mit den entsprechenden
Personenstandsangaben der vermißten Person vorlegen.

 

Auskunft erteilt die Sozialabteilung:
Tel.: 0511 28379 24
Email: las.hannover@esteri.it