Ausländische Bildungsabschlüsse werden in Italien nicht automatisch anerkannt. Bürger, die an der Anerkennung („Gleichwertigkeit“) ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse (die sie in offiziell anerkannten Bildungseinrichtungen erworben haben) mit den entsprechenden italienischen Abschlüssen interessiert sind, können beim Generalkonsulat in Hannover einen Antrag auf Ausstellung einer „Dichiarazione di valore/Rechtswerterklärung“ stellen.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse, die vom italienischen Bildungsministerium / Provveditorato agli Studi als gleichwertig mit italienischen Abschlüssen erklärt wurden (achte Klasse, Abitur, Hochschulabschluss, Promotion), sind in Italien rechtlich bindend, d. h., die betreffende Person hat das Recht, an von der italienischen Verwaltung ausgeschriebenen Auswahlverfahren teilzunehmen.
Informationen um die Rechtswerterklärung anzufordern finden Sie HIER.