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Rechtswerterklärungen

Die Wertigkeitserklärung („Dichiarazione di Valore“) bescheinigt den Wert eines im Ausland erworbenen Berufsabschluss- oder Ausbildungsnachweises/Studientitels. Sie entspricht nicht einer Gleichwertigkeitsbescheinigung, ist aber für die Beantragung der Gleichwertigkeit in Italien erforderlich. Die Wertigkeitserklärung vor Ort kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:
– zum Zwecke der Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Italien
– zum Zwecke der Fortführung eines Hochschulstudiums in Italien
– zum Zwecke der Anerkennung von Bescheinigungen über die berufliche Befähigung in Italien

Ausländer und im Ausland lebende Italiener können sich an italienischen Universitäten bewerben. Das Generalkonsulat zertifiziert mit der so genannten „Wertigkeitserklärung“ Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe II, die eine Zugangsberechtigung zu Universitätsstudiengängen in Italien ermöglichen.

Antrag auf Ausstellung einer Rechtswerterklärung über den Wert der im Inland erworbenen Qualifikationen.