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Rechtswerterklärungen

Ausländer und Italiener mit Wohnsitz im Ausland können Zugang zu italienischen Universitäten erhalten, indem sie beim Konsulat einen Antrag stellen, dem die vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen sind. Diese Unterlagen müssen von den zuständigen italienischen Behörden auf der Grundlage der Bewertung der im Ausland erworbenen Qualifikationen genehmigt werden.

Das Generalkonsulat muss außerdem feststellen und bescheinigen, dass der Sekundarschulabschluss die Zulassung zum Hochschulstudium im System des Landes ermöglicht, in dem er erworben wurde („Dichiarazione di valore“).

Informationen zu den Unterlagen für die Rechtswerterklärung finden Sie unter der folgenden Adresse:

Antrag auf Ausstellung einer Rechtswerterklärung über den Wert der im Inland erworbenen Qualifikationen.