UM EINEN TERMIN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES PERSONALAUSWEISES ZU BUCHEN, MÜSSEN SIE SICH AUF DEM PRENOTAMI-PORTAL REGISTRIEREN. ACHTUNG: WENN SIE AUCH EINEN REISEPASS BEANTRAGEN MÖCHTEN, MÜSSEN SIE ZWEI GETRENNTE TERMINE BUCHEN: EINEN FÜR DEN REISEPASS UND EINEN FÜR DEN PERSONALAUSWEIS. FÜR DEN ZUGANG ZUM PORTAL KLICKEN SIE BITTE UNTEN: Prenot@miBITTE VERMEIDEN SIE ES, OHNE TERMIN PERSÖNLICH IM KONSULAT ZU ERSCHEINEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN DRINGEND, IHREN TERMIN |
DER PERSONALAUSWEIS
Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung dient und in der Europäischen Union, in einigen Schengen-Mitgliedstaaten (z.B. Island, Norwegen und der Schweiz) und in anderen Staaten, mit denen bilaterale Abkommen geschlossen wurden, gültig ist (siehe die einzelnen “ Länderlisten “ auf der Website www.viaggiaresicuri.it).
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat, der nicht nur die gleichen Funktionen wie der Papierausweis erfüllt, sondern auch den Zugang zu den Online-Diensten der italienischen öffentlichen Verwaltungen ermöglicht.
FÜR WEN KANN ER AUSGESTELLT WERDEN?
Das italienische Generalkonsulat in Hannover darf Personalausweise nur an italienische Staatsangehörige ausstellen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk (Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklemburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen) haben, die im Konsularregister eingetragen sind und deren persönliche Daten bereits im A.I.R.E.-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums enthalten sind.
Diejenigen, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, müssen zunächst ihre Registrierung im Melderegister über das FAST IT-Portal regeln und vor der Antragstellung die Bestätigung ihrer Registrierung durch die zuständige italienische Gemeinde abwarten (für Bürger, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).
Wenn Sie Ihren Wohnsitz geändert haben (gegenüber der dem Konsulat mitgeteilten Adresse), müssen Sie die Adressänderung über das Portal FAST IT beantragen. Es ist nicht möglich, die Adresse auf der Karte zu aktualisieren.
ACHTUNG: Wenn nach den Überprüfungen Elemente auftauchen, die die Ausstellung der CIE verhindern, wird der Antragsteller von der konsularischen Vertretung kontaktiert, um den Termin zu stornieren.
GÜLTIGKEITSDAUER UND KOSTEN
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist je nach Alter des Inhabers unterschiedlich und beträgt
- 3 Jahre für Minderjährige zwischen 0 und 3 Jahren;
- 5 Jahre für Minderjährige im Alter von 3 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
- 10 Jahre ab dem Alter von 18 Jahren.
Die Kosten für das CIE betragen:
- 21,95 € bei der ersten Ausstellung oder Verlängerung;
- 27,11 € für ein Duplikat (neuer elektronischer Personalausweis, der innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit des vorherigen Personalausweises aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird).
ACHTUNG
Der Betrag ist am Tag des Termins direkt in der Konsulatskasse in bar oder per EC-Karte zu entrichten (keine Überweisung).
WIE BEANTRAGT MAN EINEN PERSONALAUSWEIS?
Der elektronische Personalausweisantrag ist ausschließlich über die Plattform Prenot@mi zu stellen: https://prenotami.esteri.it/
ACHTUNG
Nur bei Anträgen für Kinder unter 12 Jahren oder für Personen, die nicht gehfähig sind oder aus schwerwiegenden und dokumentierten medizinischen Gründen nicht zum Konsulat kommen können, ist es auch möglich, den Antrag auf dem Postweg einzureichen, indem man sich zunächst an das Personalausweisbüro wendet: ci_conhann@esteri.it, oder an:
Consolato Generale d’Italia in Hannover
Ufficio Carte d’identità
Freundallee 27
30173, Hannover
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN, DIE AM TAG DES TERMINS MITZUBRINGEN SIND
Erwachsene
- Bisheriger Personalausweis oder, falls Sie keinen haben, ein anderes Ausweisdokument:
- wenn Sie keinen Ausweis haben, zwei Zeugen;
- 1 biometrisches Passbild (neues, frontales Farbfoto, Format 35 x 45 mm);
- ist der Antragsteller aufgrund eines Diebstahls oder Verlusts nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss das Formular für die Diebstahls- oder Verlusterklärung zusammen mit der Anzeige bei den deutschen Behörden (Polizei oder kommunales Fundbüro) zum Zeitpunkt des Termins vorgelegt werden;
Minderjährige
ACHTUNG: Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil mit Personalausweis begleitet werden!
- vorheriger Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, ein anderes Ausweisdokument (falls vorhanden);
- 1 biometrisches Passbild (neues, frontales Farbfoto, Format 35 x 45 mm);
- Fotokopie der Ausweispapiere beider Elternteile;
- Ist ein Elternteil nicht in der Lage, bei dem Termin anwesend zu sein, ist die Zustimmung des fehlenden Elternteils gesondert einzuholen;
ACHTUNG!
-
- Die Unterschrift von Nicht-EU-Bürgern muss persönlich im Konsulat geleistet oder in der deutschen Gemeinde oder von einem Notar beglaubigt werden;
- Wenn der andere Elternteil seine Zustimmung verweigert oder im Falle der alleinigen elterlichen Sorgerecht, wenden Sie sich bitte direkt an:
passaporti.hannover@esteri.it oder ci_conhann@esteri.it
VERFAHREN AM TAG DES TERMINS
Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die unter dem vorigen Punkt genannten Unterlagen entgegen, führt die Identitäts- und Lichtbildprüfung durch und nimmt Fingerabdrücke und Unterschriften (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren).
Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Beamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem Elternteil oder dem Inhaber der elterlichen Sorgerechtspflicht begleitet werden.
WIE ERHÄLT MAN EINEN PERSONALAUSWEIS?
Der Personalausweis wird vom Innenministerium ausgestellt und vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato produziert, das ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnanschrift (oder Adresse) schickt. In der Regel sollte das CIE innerhalb von 15 Tagen nach der Antragstellung auf dem Postweg eintreffen (der Antragsteller kann die Zustellung des Einschreibens anhand des Tracking-Codes selbständig online verfolgen).
Bei Nichtzustellung wird der Umschlag nach Ablauf der Frist für die Zustellung bei der Post für weitere Zustellungsversuche an die Konsularabteilung zurückgeschickt.
WAS IST ZU TUN, WENN SIE NICHT ÜBER DIE NÖTIGEN MITTEL ODER DIE MÖGLICHKEIT VERFÜGEN, SELBST EINEN TERMIN ZU VEREINBAREN?
- Kontaktieren Sie das Konsulat telefonisch unter (+49) 0511 28379-0;
- Oder wenden Sie sich ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten an die Personalausweisabteilung unter der Telefonnummer (+49) 0511 28379-10 / (+49) 0511 28379-18 / (+49) 0511 28379-31;
- Senden Sie eine E-Mail an: appuntamenticie@esteri.it;
- Schicken Sie einen Brief mit Ihrer Anfrage an die folgende Adresse mit Telefonnummer, und ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen:Consolato Generale d’Italia in Hannover
Freundallee 27
30173, Hannover
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Personalausweis-Büro unter: ci_conhann@esteri.it.