UM EINEN TERMIN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES REISEPASSES ZU BUCHEN, MÜSSEN SIE SICH AUF DEM PRENOTAMI-PORTAL REGISTRIEREN. ACHTUNG: WENN SIE AUCH EINEN PERSONALAUSWEIS BEANTRAGEN MÖCHTEN, MÜSSEN SIE ZWEI GETRENNTE TERMINE BUCHEN: EINEN FÜR DEN REISEPASS UND EINEN FÜR DEN PERSONALAUSWEIS. FÜR DEN ZUGANG ZUM PORTAL KLICKEN SIE BITTE UNTEN:
Prenot@mi
BITTE VERMEIDEN SIE ES, OHNE TERMIN PERSÖNLICH IM KONSULAT ZU ERSCHEINEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN DRINGEND, IHREN TERMIN |
DER PASS
Der Pass ist ein Identitäts- und Reisedokument, das in der Regel für alle Staaten gültig ist, die von der italienischen Regierung anerkannt sind. Es handelt sich um ein biometrisches Dokument für den vor der Ausstellung sowohl di Fingerabdrücke als auch die Unterschrift elektronisch erfasst werden müssen.
Auch Minderjährige müssen ihren eigenen Pass haben, um außerhalb der EU zu reisen (in der EU reicht die CIE aus).
AN WEN KANN ER AUSGESTELLT WERDEN
Der Pass kann an italienische Staatsbürger ausgestellt werden:
- die im AIRE-Register des Konsularbezirkes Hannover eingetragen sind;
- deren Geburtsurkunde in Italien registriert ist;
- für die keine Hinderungsgründe vorliegen.
Bitte beachten Sie:
In nachgewiesenen Notfällen und nach Bewilligung durch die zuständige Behörde, kann ein Pass auch an Italiener ausgestellt werden, die nicht im Konsularbezirk Hannover wohnhaft sind.
GÜLTIGKEITSDAUER
Die zeitliche Gültigkeit des Passes unterscheidet sich je nach Alter und dauert:
- 3 Jahre – bis zum Alter von 3 Jahren;
- 5 Jahre – zwischen 3 und 18 Jahren;
- 10 Jahre – für Erwachsene.
KOSTEN
Die Kosten belaufen sich auf 116€. Davon sind 42,50€ für das Dokument während 73,50€ die Gebühren für die ganze Gültigkeitsdauer des Passes fällig sind.
Bitte beachten Sie:
Die Beträge müssen direkt an der Kasse des Generalkonsulats entrichtet werden (in bar bzw. mit EC-Karte, wenn keine technischen Probleme auftreten).
WIE KANN EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN
Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:
- persönlich mit einem über das Portal Prenot@mi reservierten Termin, während der Öffnungszeiten des Konsulats in Hannover;
- bei den Honorarkonsulaten in Hamburg, Bremen und Kiel, wo auch die biometrischen Daten erfasst werden können;
Bitte beachten Sie:
Ausschließlich für Minderjährige unter 12 Jahren kann der Antrag per Post eingereicht werden. Die Beträge müssen ausschließlich für die per Post eingereichte Anträge auf das Konto des Generalkonsulats IBAN: DE36 2508 0020 0736 4775 00 überwiesen werden. In der Spalte „Verwendungszweck“ bitte Vor- und Nachnamen des Antragstellers angeben.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Erwachsene
- ausgefüllter und unterzeichneter Antrag;
- ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 3 Monate;
- Kopie eines aktuellen oder abgelaufenen Ausweises;
- bei Verlust oder Diebstahl:
- Verlust- oder Diebstahlanzeige;
Minderjährige
- ausgefüllter und von beiden Eltern unterschriebener Antrag;
- Falls ein Elternteil das Formular nicht unterschreiben kann, ist die Zustimmung des fehlenden Elternteils separat erforderlich;
- zwei gleiche biometrische Passfotos des Minderjährigen, nicht älter als 3 Monate;
- Kopie des Ausweises des Minderjährigen (falls vorhanden);
- Kopie der Ausweise beider Eltern;
Bitte beachten Sie:
- Nicht-EU-Bürgern müssen Ihre Unterschrift von der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einem Notar beglaubigen lassen oder persönlich im Konsulat unterschreiben;
- Falls die Einverständniserklärung verweigert wird oder Sie das alleinige Sorgerecht haben kontaktieren Sie bitte:
passaporti.hannover@esteri.it oder ci_conhann@esteri.it
BEARBEITUNGSZEIT DER ANTRÄGE
Unter normalen Umständen dauert die Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen. Sie kann sich aber verlängern, wenn viele Anträge vorliegen (zBsp. vor den Ferien) oder wenn die standesamtlichen Umstände des Antragstellers oder des Kindes aktualisiert werden müssen oder eine Adressänderung vorgenommen werden muss.