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Reise unbegleiteter Minderjähriger

Begleitende Erklärung für Minderjährige unter vierzehn Jahren

Italienische Minderjährige bis zum Alter von vierzehn Jahren, die ohne Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten ins Ausland reisen, müssen eine Begleitbescheinigung vorlegen, aus der die Personalien der Person(en), der Organisation oder des Transportunternehmens hervorgehen, denen sie anvertraut werden. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt und von allen Personen unterzeichnet, die nach italienischem Recht die elterliche Sorgerecht besitzen. Sie ist nur für eine Fahrt (Hin- und Rückfahrt) gültig und darf sechs Monate nicht überschreiten.

Das Antragsformular kann per Post gesendet werden an:

Italienisches Generalkonsulat in Hannover – Freundallee, 27 – 30173 Hannover;
E-Mail: passaporti.hannover@esteri.it
beizufügen sind:

  • Kopie des Ausweises, mit dem der Minderjährige reisen wird;
  • Kopie der Ausweispapiere der Träger des elterlichen Sorgerechts;
  • Kopie des Ausweises der Person(en), der/denen das Kind anvertraut wird (nicht erforderlich, wenn das Kind einem Transportunternehmen anvertraut wird; in diesem Fall genügt der Name des Luftfahrtunternehmens).

Für die Abholung müssen Sie die Benachrichtigung des zuständigen Büros abwarten. Alternativ ist es auch möglich, zusammen mit den Antragsunterlagen einen voradressierten und frankierten Umschlag für die Rücksendung der Begleiterklärung per Post zu schicken.